Eichstätt watergreen
Das Ökostromangebot der Stadtwerke Eichstätt
Eichstätt Watergreen überzeugt mit vielen Vorteilen
- Grüner Strom aus Wasserkraft
- Aktiver Beitrag zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und zum Zubau regenerativer Erzeugungsanlagen über das CO2-Minderungsprogramm der STADTWERKE EICHSTÄTT
- 100% zertifizierter Ökostrom als Beitrag zum Klimaschutz
Eichstätt watergreen ist gegenüber dem Sondertarif PRIVAT mit einem Aufpreis von 1,00 Cent je Kilowattstunde verbunden. Der Aufpreis wird im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms der Stadtwerke in vollem Umfang für Fördermaßnahmen ausgeschüttet. Einzelheiten zum Ökostromangebot Eichstätt watergreen sind dem untenstehend als Download bereit gestellten Flyer zu entnehmen.
Senkung des Arbeitspreises für den Sondertarif WATERGREEN ab 01.01.2024
Durch die auf dem Kurzfristmarkt für Strom zwischenzeitlich eingetretenen Preisrückgänge werden wir auch nach der bereits erfolgten Preissenkung zum 01.11.2023 und trotz steigender Netzentgelte zum 01.01.2024 eine erneute Preissenkung unseres Ökostrom-Sondertarifs WATERGREEN durchführen können.
Aufgrund des Rückgangs unserer Bezugskosten senken wir bei konstantem Grundpreis den Arbeitspreis des Ökostrom-Sondertarifs WATERGREEN ab 01.01.2024 um 4,53 ct/kWh netto bzw. 5,39 ct/kWh brutto.
UMFANG DER PREISSENKUNG AB 01.01.2024
Preise bis 31.12.2023 | netto | brutto |
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Monatlicher Grundbetrag | 7,35 Euro | 8,75 Euro |
Preis/kWh | 38,99 ct | 46,40 ct |
Preise ab 01.01.2024 | netto | brutto |
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Monatlicher Grundbetrag | 7,35 Euro | 8,75 Euro |
Preis/kWh | 34,46 ct | 41,01 ct |
Preisbestandteile
Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV) und die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG. Informationen zu den Netzentgelten und zu den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz.
Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beratung
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter den Telefonnummern 08421/6005-35, -36, -38, -39 und -62 gerne zur Verfügung.