Eichstätt-WATERGREEN
Das Ökostromangebot der Stadtwerke Eichstätt
Eichstätt-WATERGREEN überzeugt mit vielen Vorteilen
- Grüner Strom aus Wasserkraft
- Aktiver Beitrag zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und zum Zubau regenerativer Erzeugungsanlagen über das CO2-Minderungsprogramm der STADTWERKE EICHSTÄTT
- 100% zertifizierter Ökostrom als Beitrag zum Klimaschutz
Eichstätt watergreen ist gegenüber dem Sondertarif PRIVAT mit einem Aufpreis von 1,00 Cent je Kilowattstunde verbunden. Der Aufpreis wird im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms der Stadtwerke in vollem Umfang für Fördermaßnahmen ausgeschüttet. Einzelheiten zum Ökostromangebot Eichstätt watergreen sind dem untenstehend als Download bereit gestellten Flyer zu entnehmen.
Anpassung des Grund- und Arbeitspreises für den Sondertarif WATERGREEN ab 01.01.2025
Trotz teils deutlicher Steigerung der gesetzlichen Umlagen werden wir unseren Arbeitspreis senken!
Grund dafür ist die weitere Preisberuhigung auf den Kurzfristmärkten für Energie. Parallel erfolgten jedoch teils deutliche Anpassungen in den gesetzlichen Umlagen sowie in den Netzentgelten. Insgesamt ergibt sich bei leicht gestiegenem Grundpreis und deutlicher Senkung des Arbeitspreises eine Preissenkung ab 01.01.2025.
Durch den Rückgang der Bezugskosten werden wir neben einer Erhöhung des monatlichen Grundpreises um 1,42 €/Monat netto bzw. 1,69 €/Monat brutto den Arbeitspreis des Ökostrom-Sondertarifs WATERGREEN ab 01.01.2025 um 5,59 ct/kWh netto bzw. 6,65 ct/kWh brutto senken.
UMFANG DER PREISANPASSUNG AB 01.01.2025
Preise bis 31.12.2024 | netto | brutto |
---|---|---|
Monatlicher Grundbetrag | 7,35 Euro | 8,75 Euro |
Preis/kWh | 34,46 ct | 41,01 ct |
Preise ab 01.01.2025 | netto | brutto |
---|---|---|
Monatlicher Grundbetrag | 8,77 Euro | 10,44 Euro |
Preis/kWh | 28,86 ct | 34,34 ct |
Preisbestandteile
Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), den Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 Umlage nach § 19 StromNEV), die Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV). Informationen zu den Netzentgelten und zu den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz.
Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beratung
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter der Telefonnummer 08421/6005-36 gerne zur Verfügung.