Wassergebühren
der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell
Die Gebühren sind in der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell (BGS-WAS) geregelt. Den Satzungstext finden Sie unten als Download. Auf Wunsch kann die Satzung auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie auch gerne persönlich.
Grundgebühr ab 01.01.2023
Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler
Nenndurchfluss (Qn) | Dauerdurchfluss (Q3) | netto/Jahr | brutto/Jahr |
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bis 2,5 m³/h | bis 4 m³/h | 40,00 Euro | 42,80 Euro |
bis 6,0 m³/h | bis 10 m³/h | 45,00 Euro | 48,15 Euro |
bis 10 m³/h | bis 16 m³/h | 55,00 Euro | 58,85 Euro |
über 10 m³/h | über 16 m³/h | 75,00 Euro | 80,25 Euro |
Grundgebühr monatlich bei Wasserzählern mit Standrohr | 30,00 Euro | 32,10 Euro |
Verbrauchsgebühr ab 01.01.2023
Stadt Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell
netto | brutto |
---|---|
1,66 Euro / m³ | 1,78 Euro / m³ |
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