Wassergebühren

der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell

Die Gebühren sind in der Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell (BGS-WAS) geregelt. Den Satzungstext finden Sie unten als Download. Auf Wunsch kann die Satzung auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie auch gerne persönlich.

Grundgebühr ab 01.01.2023

Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler

Nenndurchfluss (Qn)Dauerdurchfluss (Q3)netto/Jahrbrutto/Jahr
bis 2,5 m³/hbis 4 m³/h40,00 Euro42,80 Euro
bis 6,0 m³/hbis 10 m³/h45,00 Euro48,15 Euro
bis 10 m³/hbis 16 m³/h55,00 Euro58,85 Euro
über 10 m³/hüber 16 m³/h75,00 Euro80,25 Euro
Grundgebühr monatlich bei Wasserzählern mit Standrohr30,00 Euro32,10 Euro

Verbrauchsgebühr ab 01.01.2023

Stadt Eichstätt, Marienstein/Rebdorf, Wasserzell

nettobrutto
1,66 Euro / m³1,78 Euro / m³

Kontakt

Gebühren

Stadtwerke Verbrauchsabrechnung
Tel.: 08421/6005-36
Fax: 08421/6005-25
Verbrauchsabrechnung
Stefan Wagner
Gundekarstraße 2
85072 Eichstätt
Tel.: 08421/6005-37
Fax: 08421/6005-25