Eichstätt-WÄRMEPUMPEN
Senkung der Arbeitspreise des Wärmepumpen-Sondertarifs ab 01.01.2025
Trotz teils deutlicher Steigerung der gesetzlichen Umlagen werden wir unsere Arbeitspreise senken!
Grund dafür ist die weitere Preisberuhigung auf den Kurzfristmärkten für Energie. Parallel erfolgten jedoch teils deutliche Anpassungen in den gesetzlichen Umlagen sowie in den Netzentgelten. Insgesamt ergibt sich bei leicht gestiegenem Grundpreis und deutlicher Senkung der Arbeitspreise eine Preissenkung ab 01.01.2025.
Durch den Rückgang der Bezugskosten werden wir neben einer Erhöhung des monatlichen Grundpreises um 0,17 €/Monat netto bzw. 0,20 €/Monat brutto den HT-Arbeitspreis des Strom-Sondertarifs für Wärmepumpen um 7,38 ct/kWh netto bzw. 8,78 ct/kWh brutto sowie den NT-Arbeitspreis um 5,18 ct/kWh netto bzw. 6,16 ct/kWh brutto senken.
UMFANG DER PREISANPASSUNG AB 01.01.2025
Preise bis 31.12.2024 | netto | brutto |
---|---|---|
Monatlicher Grundbetrag | 3,85 Euro | 4,58 Euro |
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT) | 32,47 ct | 38,64 ct |
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT) | 24,76 ct | 29,47 ct |
Preise ab 01.01.2025 | netto | brutto |
---|---|---|
Monatlicher Grundbetrag | 4,01 Euro | 4,77 Euro |
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT) | 25,09 ct | 29,86 ct |
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT) | 19,58 ct | 23,30 ct |
Tarifzeiten
Die Sperrzeit, Montag bis Freitag (außer feiertags) von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr, täglich variabel je nach Netzbelastung maximal zwei Stunden, bleibt unverändert. Der NT-Preis gilt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages, samstags von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr, sonn- und feiertags von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages (es gelten die für Eichstätt festgelegten Feiertage). Während der anderen Zeiten wird der HT-Preis verrechnet.
Preisbestandteile
Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), den Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 Umlage nach § 19 StromNEV), die Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV). Informationen zu den Netzentgelten und zu den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz.
Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Beratung
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter der Telefonnummer 08421/6005-36 gerne zur Verfügung.