Eichstätt-FLEXI

Der Sondertarif FLEXI* ist das ideale Preismodell für Kunden mit einem Stromverbrauch ab 2.345 kWh im Jahr, die mindestens 50 Prozent ihres Stromverbrauchs auf die Nachtstunden oder die Wochenenden verlagern können.

*nur möglich bei Abschluss eines Sondervertrages mit den Stadtwerke Eichstätt und für Kunden mit Doppeltarif-Stromzähler.

Anpassung des Grundpreises und der Arbeitspreise für den Sondertarif Eichstätt-FLEXI ab 01.01.2025

Trotz teils deutlicher Steigerung der gesetzlichen Umlagen werden wir unsere Arbeitspreise senken!

Grund dafür ist die weitere Preisberuhigung auf den Kurzfristmärkten für Energie. Parallel erfolgten jedoch teils deutliche Anpassungen in den gesetzlichen Umlagen sowie in den Netzentgelten. Insgesamt ergibt sich bei leicht gestiegenem Grundpreis und deutlicher Senkung der Arbeitspreise eine Preissenkung ab 01.01.2025.

Durch den Rückgang der Bezugskosten werden wir neben einer Erhöhung des monatlichen Grundpreises um 1,42 €/Monat netto bzw. 1,69 €/Monat brutto den HT-Arbeitspreis des Strom-Sondertarifs FLEXI um 6,67 ct/kWh netto bzw. 7,94 ct/kWh brutto sowie den NT-Arbeitspreis um 4,47 ct/kWh netto bzw. 5,32 ct/kWh brutto senken.

UMFANG DER PREISANPASSUNG AB 01.01.2025

Preise bis 31.12.2024nettobrutto
Monatlicher Grundbetrag8,60 Euro10,23 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT)37,37 ct44,47 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT)29,16 ct34,70 ct
Preise ab 01.01.2025
nettobrutto
Monatlicher Grundbetrag10,02 Euro11,92 Euro
Preis/kWh - Haupttarifzeit (HT)30,70 ct36,53 ct
Preis/kWh - Nebentarifzeit (NT)24,69 ct29,38 ct

Tarifzeiten

Der NT-Preis gilt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages, samstags von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr, sonn- und feiertags von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages (es gelten die für Eichstätt festgelegten Feiertage). Während der anderen Zeiten wird der HT-Preis verrechnet.

Preisbestandteile

Die genannten Arbeitspreise enthalten – neben den Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service – die Konzessionsabgabe (KA), die an die Stadt Eichstätt abzuführen ist, die erhobenen bzw. abzuführenden Netzentgelte, die Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Stromsteuer gemäß StromStG, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), den Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 die Umlage nach § 19 StromNEV), die Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV). Informationen zu den Netzentgelten und zu den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-eichstaett.de Rubrik Netze-Stromnetz.

Alle Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 Prozent). Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Beratung

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Strompreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter der Telefonnummer 08421/6005-36 gerne zur Verfügung.