Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden mit Strom
Preise für die Lieferung von elektrischer Energie an Kunden im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die keine Haushaltskunden* gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind.
*Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.