Netzzugang
Allgemeine Information
Aufgrund der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetztes kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der einschlägi- gen Rechtsvorschriften garantiert die Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH allen Kunden die Abwick- lung des Netzzugangs nach objektiven transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag
Vertragsmuster
Mit Beschluss vom 21.12.2020 (Az.: BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur die Anpassung des standardisierten Netznutzungsvertrags Strom festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, alle bestehenden Netznutzungsverträge zum 01.04.2022 inhaltlich vollständig an den festgelegten Mustervertrag anzupassen. Unsere bisherigen Vertragsmuster verlieren zu diesem Datum ihre Gültigkeit.
Nachfolgend stellen wir zur Regelung des Netzzugangs die Vertragsmuster gemäß BNetzA zum Download zur Verfügung. Die Muster-Vertragsunterlagen beinhalten folgende Verträge:
- einen Netznutzungsvertrag (Der Kunde zahlt die Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber SWE,
da er mit seinem Lieferanten einen reinen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat) - einen Lieferantenrahmenvertrag (Die Zahlung der Netzentgelte erfolgt durch den Lieferanten des
Kunden, da er mit dem Stromlieferanten einen Vertrag inklusive Netznutzung abgeschlossen hat) - eine EDI Vereinbarung
- eine Zuordnungsvereinbarung
Nach der Festlegung der BNetzA sind das Kontaktdatenblatt sowie der Sperrauftrag in elektronischer Form (EXCEL-Format) vorgegeben und entsprechend zu übermitteln. Diese Anlagen werden wir bei Abschluss eines Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrages daher parallel per E-Mail übermitteln und bitten den Netznutzer gleichzeitig, uns sein Kontaktdatenblatt ebenfalls in der vorgegebenen elektronischen Form zu übersenden.
Die jeweils aktuellen Preisblätter zu den Netzentgelten (Anlage a) finden Sie in diesem Internetauftritt unter www.stadtwerke-eichstaett.de/Netze/Stromnetz/Netzentgelte.
Vereinfachte Vertragsabwicklung
Zur Vereinfachung der Vertragsabwicklung sind wir auf der Grundlage der durch die BNetzA vorgegebenen Vertragsmuster bereit, auf eine Vertragsausfertigung in Papierform zu verzichten. Sollten auch Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein, bitten wir Sie uns die Vertragsannahme per E-Mail zu bestätigen.