Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung können Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Regulierungsbe-hörde beantragen.
Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir unsere Hochlastzeitfenster.
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig, Brückentage werden als Werktage betrachtet. Wochenenden, Feiertage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der Bundesnetzagentur erfüllt sein. Insbesondere sind das:
- eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500 Euro betragen
- der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen: MS 20 %, MS/NS 30 %, NS 30 %
Information zur Beantragung:
Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur ist ein Leitfaden für den Antrag veröffentlicht. Alle Punkte der dort aufgeführten Checkliste müssen erfüllt sein. Für die Antragstellung ist eine Vereinbarung mit der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH notwendig. Um den Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir die in der Checkliste genannten Punkte im Vorfeld.