Netzentgelte Gas
Der Netzzugang und die Netzentgelte sind seit dem 13.07.2005 durch das Energiewirtschaftsgesetz und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die das von der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH betriebene Netz nutzen.
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Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2025. Entsprechend der gültigen Kooperationsvereinbarung ist in den Entgelten der Kostenblock "Wälzung aus vorgelagerten Netzen" enthalten. Wir behalten uns vor, bei einer Änderung des Ordnungsrahmens oder aufgrund von Marktentwicklungen die Preise und Regelungen (ggf. rückwirkend) anzupassen.
Die Entgelte verstehen sich zuzügl. der Kosten für Messung und Abrechnung, ggf. Konzessionsabgabe sowie der Umsatzsteuer (MwSt.).