Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeine Tarife für die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Nachstehend veröffentlichen wir unsere allgemeinen Preise der Grundversorgung von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH mit Erdgas sowie die Preise der Ersatzversorgung aus dem Niederdrucknetz gemäß Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV).
Nach diesen Tarifen wird automatisch abgerechnet, wenn keine andere Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden getroffen wird. Mit der Bestpreisabrechnung werden Sie innerhalb der Grundversorgungstarife (BASIS I, BASIS II, BASIS III) je nach Verbrauch automatisch in den für Sie günstigsten Tarif eingestuft.
Kunden ab einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden empfehlen wir, sich für unseren Sondertarif EXTRA zu entscheiden. Damit sparen Sie bares Geld.
Anpassung der Grund- und Arbeitspreise unserer Grundversorgungstarife (GVT) ab 01.01.2025
Trotz teils deutlicher Steigerung der gesetzlichen Umlagen werden wir unsere Arbeitspreise senken.
Grund dafür ist die weitere Preisberuhigung auf den Kurzfristmärkten für Energie. Parallel erfolgten jedoch teils deutliche Anpassungen in den gesetzlichen Umlagen sowie in den Netzentgelten. Insgesamt ergibt sich bei leicht gestiegenen Grundpreisen und deutlicher Senkung der Arbeitspreise eine Preissenkung ab 01.01.2025.
Durch den Rückgang der Bezugskosten werden wir neben einer Erhöhung der monatlichen Grundpreise um 0,66 €/Monat netto bzw. 0,79 €/Monat brutto die Arbeitspreise unserer Grundversorgungstarife (GVT) BASIS I, II und III ab 01.01.2025 um 2,53 ct/kWh netto bzw. 3,01 ct/kWh brutto senken.
Preisbeispiel
Die Jahreskosten für einen Drei-Personen-Haushalt beliefen sich seit 01.04.2024 bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh auf 2.957,86 € brutto (GVT BASIS III). Die Preisanpassung zum 01.01.2025 führt zu einer jährlichen Ersparnis von 592,71 € brutto oder rd. 20,0 Prozent. Die neuen Jahreskosten liegen bei 2.365,15 € brutto.
UNSERE EMPFEHLUNG: SPAREN SIE BARES GELD MIT DEM SONDERTARIF EXTRA (über 10.000 kWh JAHRESVERBRAUCH)
Auch ab 01.01.2025 ist unser Sondertarif EXTRA gegenüber dem allgemeinen Tarif BASIS III mit erheblichen Preisvorteilen verbunden.
Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegt die jährliche Ersparnis im Tarif EXTRA gegenüber dem Grundversorgungstarif BASIS III bei 142,80 € brutto oder rd. 6,0 Prozent. Die Jahreskosten liegen im Sondertarif EXTRA bei 2.222,35 € brutto.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Bei Fragen zu unseren Erdgaspreisen steht Ihnen unsere Kundeninformation unter der Telefonnummer 08421/6005-36 gerne zur Verfügung.
Bei Zahlungsschwierigkeiten die Sperrung des Anschlusses vermeiden
Für Kunden die in Zahlungsschwierigkeiten geraten bieten die Stadtwerke Eichstätt mehrere Möglichkeiten an, um die Sperrung des Anschlusses zu vermeiden.
VORAUSZAHLUNGSSYSTEME
Die Stadtwerke können einen Bargeld- oder Chipkartenzähler installieren. Um Energie verbrauchen zu können, muss dann der Zähler mit Bargeld aufgeladen oder Geld zur Aufladung einer Chipkarte bezahlt werden, mit der anschließend der Zähler in Betrieb genommen werden kann. Damit wird verhindert, dass mehr Energie verbraucht werden kann, als man sich leisten kann.
ABSCHLUSS EINER ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Als Grundversorger sind wir verpflichtet, mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung eines Anschlusses eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand und einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Basis von Vorauszahlungen. Wird eine Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken abgeschlossen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, wird der Anschluss nicht gesperrt.
Das Muster einer Abwendungsvereinbarung finden Sie unten stehend zu Ihrer Information.
Zur Beachtung: Das Angebot einer Abwendungsvereinbarung ist grundsätzlich befristet und gilt nur, solange der Anschluss noch nicht gesperrt wurde.