Eichstätt Dynamisch
Der dynamische Stromtarif für Eichstätt
Mit einem dynamischen Tarif profitieren Sie von schwankenden Börsenstrompreisen, indem Sie Ihren Stromverbrauch aktiv in preisgünstige Zeiten verlagern. Der Strompreis orientiert sich dabei stündlich am sogenannten Spotmarkt, wo überschüssiger Strom kurzfristig gehandelt wird – und das 24 Stunden im Voraus. Besonders günstig ist Strom außerhalb der Hauptverbrauchszeiten oder bei einem hohen Angebot an erneuerbaren Energien.
Mit dem Tarif EICHSTÄTT DYNAMISCH können Sie diese Preisschwankungen nutzen, Ihren Stromverbrauch optimieren und so gezielt Kosten sparen.
Unterschied zwischen herkömmlichen und dynamischen Tarifen
Dynamische Tarife unterscheiden sich von klassischen Stromtarifen durch die Zusammensetzung des Preises: Herkömmliche Tarife haben einen festen Grundpreis und einen gleichbleibenden Arbeitspreis. Unser Eichstätt Dynamisch setzt sich hingegen aus einem fixen und einem variablen, am Spotmarkt orientierten Arbeitspreisanteil sowie einem monatlichen Grundpreis zusammen. Durch die Bindung an den Spotmarkt ändert sich der variable Arbeitspreisanteil stündlich.
Ihre monatlichen Stromkosten hängen davon ab, wie viel Strom Sie zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis am Spotmarkt verbrauchen und können daher deutlich schwanken.
Lieber auf Nummer sicher?
Weil die Entwicklungen am Spotmarkt nur begrenzt vorhersehbar sind, können wir als seriöser Anbieter im dynamischen Stromtarif keinen Preis garantieren, auch nicht eine bestimmte Preisspanne.
Wer seinen Stromverbrauch kontinuierlich an die Preisentwicklungen anpasst, kann durchaus sparen.
Wer hingegen größeren Wert auf Berechenbarkeit legt, dem bieten wir gerne unsere Tarife mit Festpreis an: Strom Preismodelle - Stadtwerke Eichstätt
Die Börsenpreise können unter folgenden Veröffentlichungen eingesehen werden.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wesentliches Merkmal eines dynamischen Tarifs ist, dass der Stromtarif einen variablen Preisbestandteil besitzt, der sich stündlich oder viertelstündlich flexibel, oder eben "dynamisch" ändert. Hierzu orientiert sich der dynamische Tarif an den aktuellen Börsenpreisen der Day-Ahead-Märkte oder Intraday-Märkte. Insbesondere durch das variable Element unterscheidet sich der dynamische Tarif von herkömmlichen Tarifen mit fixen Preisen, bei denen der Zeitpunkt des Stromverbrauchs keinen Einfluss auf die Kosten hat. Die Kosten eines dynamischen Tarifs werden stündlich oder sogar viertelstündlich neu ermittelt und variieren beispielsweise je nach Angebot, Nachfrage und Tageszeit. Die Preisänderungen an der Börse werden somit 1:1 an die Verbraucher weitergegeben.
Beispiel: Es ist möglich, dass der Strom mittags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 25 Cent pro kWh kostet, abends von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr aber 40 Cent pro kWh.
Die Preisverläufe an den Börsen können Sie beispielsweise unter folgenden Links abrufen:
Sie können durch dynamische Tarife Ihre Stromkosten senken, sofern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verschieben können. Insbesondere wenn Sie über Geräte mit einem hohen, steuerbaren Verbrauch (z.B. Wallbox für E-Autos, Nutzung einer Wärmepumpe) verfügen, können sich hieraus Chancen ergeben.
Darüber hinaus sind oft die Preise niedrig, wenn viel erneuerbarer Strom produziert wird. Bei passender Verlagerung der Nachfrage in entsprechende Zeitfenster kann somit aktiv die Energiewende unterstützt werden.
Durch die direkte Verbindung zur Strombörse unterliegt der Dynamische Tarif stündlichen oder viertelstündlichen Preisschwankungen, die auf Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und Tageszeit beruhen. Durch den steigenden Ausbau erneuerbarer Energien erhöht sich die Preisvolatilität. So kann es zwar sehr günstige Preise geben, beispielsweise wenn die Sonne scheint. Es kann aber auch enorm hohe Preise geben, beispielsweise wenn weder die Sonne scheint noch ausreichend Wind vorhanden ist. Falls keine Verschiebung des Verbrauchs von Zeiten mit hohen Preisen in Zeiten mit niedrigen Preisen vorgenommen wird, können sehr hohe Stromrechnungen entstehen. Ein dynamischer Tarif garantiert folglich nicht automatisch geringere Kosten als in Fix-Preistarifen.
Folglich ist es sehr wichtig, dass Sie sich des Risikos, dass mit dynamischen Tarifen einhergeht, bewusst sind.
Der Preis für an Strombörsen gehandelten Strom bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Das Angebot erneuerbarer Energien beispielsweise variiert aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Wind und Sonne. Meist gilt: Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, ist der Börsenpreis niedriger. Wenn dahingegen viel Kohle oder Gas verstromt wird, steigt meist der Preis.
Aber auch die Stromnachfrage ändert sich im Tagesverlauf. Während die Nachfrage nachts am niedrigsten ist, verbrauchen Industrie und Gewerbe tagsüber am meisten Strom und Privathaushalte abends.
Der Strompreis setzt sich weiterhin aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist nach wie vor ein fixer Betrag, der sowohl die Grundkosten für Netz- und Messstellenbetrieb, als auch unsere internen Kosten abdeckt. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält weiterhin nicht variable Teile wie etwa Steuern, Abgaben und Umlagen, Vertriebskosten und Netzentgelte, die regional variieren können. Allerdings wird beim dynamischen Tarif ein Teil des Arbeitspreises aufgrund der Kopplung mit den Börsenpreisen jede Stunde oder Viertelstunde neu gebildet und gilt für die in diesem Intervall gelieferte Strommenge.
Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der realen Verbrauchsdaten. Im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen wird also kein monatlicher Abschlag mehr gezahlt. Dies bedeutet beispielsweise: Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, wird Ihre Rechnung in einem Wintermonat deutlich höher sein als in einem Sommermonat.
Ihre stündlichen bzw. viertelstündlichen Verbrauchswerte und die hierzu passenden Börsenpreise können Sie der detaillierten Auflistung Ihrer stündlichen oder viertelstündlichen Verbrauchswerte, welcher oftmals "Einzelverbindungsnachweis" genannt wird, in Ihrem Kundenportal entnehmen und hiermit Ihre Rechnung, die wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen, überprüfen.
Ein intelligentes Messsystem ist zwingende Voraussetzung für einen Dynamischen Tarif. Das intelligente Messsystem, oft auch "Smart Meter" genannt, ermöglicht die stündliche oder viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs. Nur so können Börsenpreis und Stromverbrauch überhaupt gegenübergestellt werden und eine korrekte Abrechnung in Abhängigkeit des eigenen Verbrauchverhaltens durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist ein dynamischer Tarif ein rein digitales Produkt, sprich Sie müssen unser Kundenportal aktiv nutzen und dort angemeldet sein.
Ein Smart Meter, in der Fachsprache intelligentes Messsystem genannt, besteht aus einer digitalen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem "Smart-Meter Gateway", das dafür sorgt, dass die Verbrauchsdaten über das Internet kommuniziert werden können. So wird der tatsächliche Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher genau erfasst und gespeichert. Erst hiermit wird die Grundlage dafür gelegt, dass Sie Ihren Verbrauch, beispielsweise über eine App, einsehen können und so einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch erhalten. Dadurch kann der Energieverbrauch bewusst gesenkt bzw. umverteilt und das Energienetz stabiler und effizienter gemacht werden. Zählerstände müssen durch Smart Meter zudem nicht mehr analog abgelesen werden. Für die Umsetzung eines dynamischen Tarifs ist ein Smart Meter zwingend notwendig.
Wichtig: Eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die beispielsweise den aktuellen Zählerstand auf einem digitalen Display anzeigt, ist kein intelligentes Messsystem. Erst durch das "Smart-Meter-Gateway" wird dieses dazu befähigt, die Verbrauchswerte so genau zu erfassen, dass beispielsweise eine stündliche Abrechnung möglich ist.
Weitere Informationen können beispielsweise der Webseite der Bundesnetzagentur entnommen werden: Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen/Zähler
Um die Installation eines Smart Meters kümmert sich der zuständige lokale Messstellenbetreiber, der meist auch der Netzbetreiber ist. Alternativ kann auch ein dritter Messstellenbetreiber beauftragt werden.
Ein Smart Meter ist zwingende Voraussetzung für die Belieferung mittels eines dynamischen Tarifs. Gerne beliefern wir Sie aber mit einem unserer verlässlichen Produkte, für das kein aufwendiger Smart Meter Einbau nötig ist.
Die Bundesregierung hat einen verbindlichen Plan zum Rollout von Smart Metern bis 2030 vorgestellt. Demnach sind Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, Verbrauchern mit einem Stromverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr oder einer installierten Leistung ab 7 kW (z.B. durch eine Photovoltaikanlage) einen Smart Meter zu verbauen. Verbrauchern unter 6.000 kWh/Jahr Stromverbrauch, beziehungsweise unter 7 kW installierter Leistung, steht es frei sich für ein Smart Meter zu entscheiden.
Genauere Informationen können Sie beispielsweise der Webseite des BMWKs entnehmen: BMWK - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende