Abwassergebühren

Die Gebühren sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landershofen, Marienstein/Rebdorf, Blumenberg einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1025/7 der Gemarkung Schernfeld sowie für die Stadtteile Wasserzell, Wintershof und Buchenhüll geregelt. 

Die Entwässerungssatzung (EWS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Auf Wunsch können die Satzungen auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie gerne persönlich.

Grundgebühr ab 01.01.2022

Die Grundgebühr beträgt entsprechend dem verwendeten Wasserzähler

Nenndurchfluss (Qn)Dauerdurchfluss (Q3) 
bis 2,5 m³/hbis 4,0 m³/h35,00 Euro/Jahr
bis 6,0 m³/hbis 10,0 m³/h40,00 Euro/Jahr
bis 10,0 m³/hbis 16,0 m³/h50,00 Euro/Jahr
über 10,0 m³/hüber 16,0 m³/h70,00 Euro/Jahr

Abwassergebühren ab 01.01.2022

Schmutzwassergebühr2,23 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr
pro m² abflusswirksamer Fläche
0,41 Euro/m²

Kontakt

Beitrags- und Gebührenfragen

Marcel Leib
Tel.: 08421/6005-28
Roland Koch
Tel.: 08421/6005-29