Beiträge – Abwasser

Die Beiträge* sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landershofen, Marienstein/Rebdorf, Blumenberg einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1025/7 der Gemarkung Schernfeld sowie für die Stadtteile Wasserzell, Wintershof und Buchenhüll geregelt. Die Entwässerungssatzung (EWS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Auf Wunsch können die Satzungen auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie gerne persönlich.

*Zur Berechnung des Aufwandes für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungseinrichtung und der dadurch geschaffenen Anschlussmöglichkeiten werden bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einmalige Beträge erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Beitragssätze

ab 01.01.2022

1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich

pro m² Grundstücksfläche9,07 Euro/m²
pro m² Geschossfläche14,81 Euro/m²

2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich

pro m² Grundstücksfläche7,02 Euro/m²
pro m² Geschossfläche12,53 Euro/m²

3. Zusätzlicher Beitrag bei nachträglicher Bebauung

pro m² Grundstücksfläche2,05 Euro/m²
pro m² Geschossfläche2,28 Euro/m²

Kontakt

Beitrags- und Gebührenfragen

Marcel Leib
Tel.: 08421/6005-28
Roland Koch
Tel.: 08421/6005-29