Beiträge – Abwasser
Die Beiträge* sind in den Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Eichstätt für die Stadtteile Eichstätt, Landershofen, Marienstein/Rebdorf, Blumenberg einschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1025/7 der Gemarkung Schernfeld sowie für die Stadtteile Wasserzell, Wintershof und Buchenhüll geregelt. Die Entwässerungssatzung (EWS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) stehen unten als PDF-Dateien zur Verfügung. Auf Wunsch können die Satzungen auch bei den Stadtwerken angefordert werden. Bei Fragen zu den Satzungsregelungen beraten wir Sie gerne persönlich.
*Zur Berechnung des Aufwandes für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungseinrichtung und der dadurch geschaffenen Anschlussmöglichkeiten werden bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einmalige Beträge erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Beitragssätze
ab 01.01.2022
1. Einschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
pro m² Grundstücksfläche | 9,07 Euro/m² |
pro m² Geschossfläche | 14,81 Euro/m² |
2. Ausschließlich der Kosten für den Grundstücksanschluss im öffentlichen Bereich
pro m² Grundstücksfläche | 7,02 Euro/m² |
pro m² Geschossfläche | 12,53 Euro/m² |
3. Zusätzlicher Beitrag bei nachträglicher Bebauung
pro m² Grundstücksfläche | 2,05 Euro/m² |
pro m² Geschossfläche | 2,28 Euro/m² |
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