ENERGIE- UND WASSERVERBRAUCH SELBST ABLESEN
Wir bitten unsere Kunden auch dieses Jahr, die Zählerablesung selbst unter Verwendung der übersandten Selbstablesekarte oder durch die elektronische Übermittlung der Zählerstände bzw. telefonisch vorzunehmen.
Ablesen der Zähler
Um Ihnen das Ablesen Ihrer Zählerstände zu erleichtern, finden Sie untenstehend eine PDF-Datei in der die verschiedenen Zählertypen dargestellt sind. Die rotmarkierten Felder erleichtern Ihnen das Auffinden der Zählerstände.
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A. SELBSTABLESEKARTE
Ab Dezember 2024 versenden wir an unsere Kunden Selbstablesekarten, auf denen die Zählerstände eingetragen werden können. Wir bitten unsere Kunden, die ausgefüllte Ablesekarte bis zum 15.12.2024 in den nächstgelegenen Briefkasten einzuwerfen. Das Porto für die Rücksendung übernehmen die Stadtwerke.
B. ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG DER ZÄHLERSTÄNDE
Alternativ bieten wir auch die elektronische Übermittlung der Zählerstände per Internet an. Für die Anmeldung bei der elektronischen Zählerstandserfassung benötigen Sie
- die Ihnen übersandte Zählerablesekarte sowie
- die von Ihnen abgelesenen Zählerstände.
Anmeldung zur elektronischen Zählerstandserfassung
Für die Anmeldung zur elektronischen Zählerstandserfassung klicken Sie bitte untenstehend auf Anmeldung.
C. TELEFONISCHE ÜBERMITTLUNG DER ZÄHLERSTÄNDE
Ihre Zählerstände können Sie uns auch telefonisch bzw. per E-Mail übermitteln. Sie erreichen uns unter der Telefon-Nr. 08421/6005-36 oder per E-Mail unter service@stadtwerke-eichstaett.de.
WICHTIGE HINWEISE
Als Betreiber des Strom- und Erdgasverteilnetzes sind die Stadtwerke unabhängig von Ihrem Strom- und Erdgaslieferanten verpflichtet, alle Zählerstände zu ermitteln und an den jeweiligen Lieferanten weiterzuleiten.
Falls Sie uns keine Zählerstände übermitteln, werden wir Ihren Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung bzw. des Vorjahresverbrauchs rechnerisch ermitteln. Diese Schätzung kann für Sie aber mit Nachteilen verbunden sein.